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Sportuntersuchungen
Patientenverfügung
Ärztliche Atteste
Pflegefreistellungen
Reisestornobestätigungen

 

Sportuntersuchung

Wer regelmäßig Sport treibt oder neu mit dem Training beginnen möchte, sollte wissen, wie es um die eigene Gesundheit steht. Eine ärztliche Sport-Eignungsuntersuchung hilft, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und das Training sicher und effektiv zu gestalten.

 

Was wird untersucht?
Die Untersuchung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch über Ihre sportlichen Ziele, eventuelle Vorerkrankungen und bisherige Aktivitäten. Anschließend folgt eine körperliche Untersuchung mit besonderem Augenmerk auf Herz, Kreislauf, Lunge, Bewegungsapparat und Blutdruck.

 

In vielen Fällen wird zusätzlich ein Ruhe-EKG durchgeführt, um die elektrische Aktivität des Herzens zu überprüfen. 

Eine Sportuntersuchung (z.B. für Fußballvereine etc.) ist keine Heilbehandlung und wird daher von den Kassen nicht übernommen.

Privatleistung

€ 80.- inkl. EKG

€ 65.- ohne EKG

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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Im ärztlichen Alltag dient sie als wichtige Orientierung für behandelnde Ärztinnen und Ärzte, um den Patientenwillen auch in Notfallsituationen oder bei schweren Erkrankungen zu berücksichtigen.

Dabei werden mögliche Behandlungssituationen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung oder Ernährung thematisiert. Ärztinnen und Ärzte beraten zu medizinischen Abläufen und helfen dabei, die Verfügung verständlich und eindeutig zu formulieren.

Wichtig ist, dass die Patientenverfügung schriftlich vorliegt, unterschrieben ist und im Idealfall regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst wird. Sie entlastet Angehörige und medizinisches Personal bei schwierigen Entscheidungen und stellt sicher, dass der Wille der Patientin oder des Patienten respektiert wird.

Die Kosten dafür werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind beim Erstgespräch in der Ordination zu entrichten.

Wir bitten um Terminvereinbarung, da die Erstellung einer Patientenverfügung ausschließlich außerhalb der Ordinationszeiten statt findet.

Privatleistung

€ 160.-

Ärztliche Atteste

Wir stellen ärztliche Atteste aus, um medizinisch zu bestätigen, dass eine Person gesundheitlich beeinträchtigt ist oder aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Anforderungen erfüllt bzw. nicht erfüllen kann.

In manchen Fällen werden Atteste auch für Versicherungen oder zur Vorlage bei Ämtern benötigt, etwa zur Bestätigung von Diagnosen oder gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag.

Diese Atteste können folgende Bereiche betreffen:

  • Pflegegeld/Pflegegelderhöhung

  • Medikamentenmitnahme auf Flugreisen

  • Antrag auf einen Behindertenausweis

  • Berufseignungsbestätigung/Gesundheitsattest

  • Pflegefreistellung

  • Verletzungsanzeige

  • Anamnesen für Lebensversicherung

Ärztliche Atteste stellen keine Heilbehandlung dar und werden daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Privatleistung.

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Reisestornobestätigung

Eine Reisestornobestätigung wird in unserer Praxis ausgestellt, wenn eine Person aufgrund einer akuten, medizinisch nachvollziehbaren Erkrankung die geplante Reise nicht antreten kann.

Eine zeitnahe ärztliche Untersuchung ist für viele Reisestornoversicherungen die Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes!

Reisestornobestätigungen stellen keine Heilbehandlung dar und werden daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Privatleistung.

Pflegefreistellung

In Österreich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn sie aufgrund der notwendigen Pflege oder Betreuung eines erkrankten nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person der Arbeit fernbleiben müssen.

Die Pflegefreistellung kann grundsätzlich im Ausmaß von bis zu einer Arbeitswoche pro Arbeitsjahr in Anspruch genommen werden; unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei der neuerlichen Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren, ist eine zusätzliche Freistellungswoche möglich.

Die Kosten für die Pflegefreistellungsbestätigung werden vom Dienstgeber übernommen.

Pflegefreistellungsbestätigungen stellen keine Heilbehandlung dar und werden daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Privatleistung, die jedoch vom Arbeitgeber rückvergütet wird.

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Dr. med. univ. Hanna Grünzweig

Ärztin für Allgemein- und Familienmedizin Akupunktur-Diplom * Notarzt-Diplom

Bach-Blüten-Therapeutin

Golfplatzstraße 11
4048 Puchenau
Telefon: 0732-22 15 65
E-Mail: praxis@dr-gruenzweig.at

©2026 Dr.med.univ. Hanna Grünzweig

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