
Führerschein-Untersuchungen
Führerschein-Bewerber/Innen benötigen ein ärztliches Gutachten, um nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug zu lenken.
Gerne erstellen wir das ärztliche Gutachten für den Führerschein - dies allerdings nur dann, wenn Sie nicht bei uns als Patient in Behandlung sind. Dieses Gutachten darf zur Vorlage bei der Fahrschule nicht älter als 18 Monate sein.
Die Untersuchung dauert nur 10-15 Minuten - die Kosten dafür sind vom Führerscheinwerber/In zu tragen.

Wie läuft die Führerschein-Untersuchung ab?
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Erhebung der Krankheitsgeschichte
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Gesamteindruck (Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen)
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Größe und Gewicht
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Sehtest
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Herzkreislaufkontrolle (Blutdruck- und Pulsmessung)
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Beweglichkeit der Extremitäten (insbesondere durch Kniebeugen, seitliches Bewegen der Arme, Griffunktion beider Hände)
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Überprüfung auf Tremor (Muskelzittern)

Bitte zur Untersuchung mitbringen:
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Amtlicher Lichtbildausweis (kein Schülerausweis)
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Brillenträger/Innen: Brille bitte mitbringen!
Zusätzlich - für die Gruppe 2 - Brillenstärkebestimmung vom Optiker (Brillenpass) - darf nicht älter als 6 Monate sein
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Kontaktlinsenträger/Innen: Kontaktlinsen, Behälter und Flüssigkeit zum Herausnehmen
(Sollten Sie wahlweise Brille oder Kontaktlinsen verwenden, dann bitte sowohl die Brille als auch die Kontaktlinsen mitbringen! Kommen Sie bitte mit der Brille in die Ordination. Zuerst wird Ihr Sehvermögen mit der Brille überprüft, anschließend mit den Kontaktlinsen.)
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Ausgefüllter Fragebogen
Den Fragebogen können Sie sich gerne hier downloaden.
Sehtest
Um die Sehfunktion beurteilen zu können, testen wir das Gesichtsfeld und die Sehschärfe.
Sehtest: Lkw- und Bus-Führerschein
Für den Lkw- sowie Bus-Führerschein (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) gelten strengere Anforderungen an das Sehvermögen.
Für diesen gelten folgende Mindestwerte:
Die Sehschärfe muss bei mindestens 0,8 auf einem Auge und 0,1 auf dem anderen Auge liegen.
Das Gesichtsfeld muss in der Horizontalen bei mindestens 160 Grad liegen (nach rechts und links mind. 70 Grad) und nach oben und unten mindestens 30 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld darf in einem Radius von 30 Grad nicht ausgefallen sein.
In Ausnahmefällen dürfen Personen auch mit eingeschränktem Sehvermögen fahren, wenn eine fachärztliche Stellungnahme dazu vorliegt. Die Lenkberechtigung wird dann für gewöhnlich auf einige Jahre befristet erteilt. In bestimmten Fällen braucht es eine erfolgreiche Beobachtungsfahrt.
Kosten
Die Kosten für die Führerschein-Untersuchung sind vom Führerscheinwerber/In selbst zu tragen und belaufen sich auf:
€ 35.- für die Klassen A, A1, A2, B, BE und F
€ 50.- für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E
€ 30.- für eine Wiederholungsuntersuchung
Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorher einen Termin für Ihre Untersuchung!



